Anwaltverein fordert Erhaltung des Arbeitsgerichtsstandort Jena
03.11.2011

Der Jenaer Anwaltverein hat sich vehement für die Erhaltung des Arbeitsgerichtsstandortes Jena eingesetzt.

Die Schließung des Arbeitsgerichts Jena und die Aufgabe des Gerichtsstandortes sind im Interesse der Bürger in Jena, dem Saale-Holzlandkreis und dem Bereich Saalfeld-Rudolstadt zwingend zu vermeiden. Die Umsetzung der Pläne ist verfassungswidrig, weil gegen den justizgewährungsanspruch und den Umweltschutz ohne Not verstoßen wird.


Nach Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung, das Arbeitsgericht Jena zu schließen und mit dem Arbeitsgericht Gera in Gera zusammenzuführen, fand zunächst eine Diskussionsrunde Mitte Juli mit einem Vertreter des justizministeriums, der betroffenen Gerichtsdirektoren und zahlreichen Kollegen aus den Anwaltsvereinen Jena und Saalfeld-Rudolstadt statt.

Ziele des Jenaer Anwaltvereins ist die Erhaltung des Gerichtsstandortes, egal ob als Arbeitsgericht Jena oder als Außenkammern des Arbeitsgerichts Gera. Ein schneller und kostengünstiger Zugang zur Justiz ist dem Justizgewährungsanspruch des Art 19 GG geschuldet.

Die Zusammenlegung der Gerichte bringt zunächst keine Einspareffekte, dies räumt auch das Ministerium ein. Erst langfristig wird durch Nichtwiederbesetzung von Stellen eine finanzielle Auswirkung eintreten, in der Anfangsphase ist sogar mit Mehrkosten zu rechnen. Alle anderen Argumente des Haushaltsausschusses verfangen nicht.


Lesen Sie den offenen Brief, der am 4.11.2011 in der OTZ/TLZ im Bereich Jena, Saale.Holzlandkreis und Sallfeld-Rudolstadt erscheinen wird.

Lesen Sie die Stellungnahme des Jenaer Anwaltvereins.