|
Der
Jenaer Anwaltverein hat sich vehement für die Erhaltung des Arbeitsgerichtsstandortes Jena eingesetzt.
Die Schließung des
Arbeitsgerichts Jena und die Aufgabe des Gerichtsstandortes sind im
Interesse der Bürger in Jena, dem Saale-Holzlandkreis und dem Bereich
Saalfeld-Rudolstadt zwingend zu vermeiden. Die Umsetzung der Pläne ist
verfassungswidrig, weil gegen den justizgewährungsanspruch und den
Umweltschutz ohne Not verstoßen wird.
Nach Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung, das
Arbeitsgericht Jena zu schließen und mit dem Arbeitsgericht Gera in
Gera zusammenzuführen, fand zunächst eine Diskussionsrunde Mitte Juli
mit einem Vertreter des justizministeriums, der betroffenen
Gerichtsdirektoren und zahlreichen Kollegen aus den Anwaltsvereinen
Jena und Saalfeld-Rudolstadt statt.
Ziele des Jenaer Anwaltvereins ist die Erhaltung des
Gerichtsstandortes, egal ob als Arbeitsgericht Jena oder als
Außenkammern des Arbeitsgerichts Gera. Ein schneller und
kostengünstiger Zugang zur Justiz ist dem Justizgewährungsanspruch des
Art 19 GG geschuldet.
Die Zusammenlegung der Gerichte bringt zunächst keine
Einspareffekte, dies räumt auch das Ministerium ein. Erst langfristig
wird durch Nichtwiederbesetzung von Stellen eine finanzielle Auswirkung
eintreten, in der Anfangsphase ist sogar mit Mehrkosten zu rechnen.
Alle anderen Argumente des Haushaltsausschusses verfangen nicht.
Lesen Sie den offenen Brief, der am 4.11.2011 in der OTZ/TLZ im Bereich Jena, Saale.Holzlandkreis und Sallfeld-Rudolstadt erscheinen wird.
Lesen Sie die Stellungnahme des Jenaer Anwaltvereins.
|